Herbst-Aktionen
Präsentation in der Raiba
Im Zuge der Weltsparwoche vom 27.10.-31.10. haben wir die Möglichkeit bekommen, unseren Verein und die Arbeit mit den Bienen im Raiba Gebäude Pram zu präsentieren.
Am Montag, 31.10.16 wird ein aktiver Verkaufs- und Beratungsstand durch unsere Imker angeboten. Vorbeischauen lohnt sich!
Buchausstellung
Am 5. und 6.11. haben wir im Pfarrheim Pram bei der Buchausstellung einen Honigprodukte Verkauf.
Leopoldi-Markt Furtmühle
In bewährter Weise werden wir auch heuer am Loeopoldimarkt vertreten sein.
Unterstützende Helfer werden noch gebraucht!
Rundschreiben Landesverband
Futterkranzprobe
Oktober-Stammtisch: Bitte Futterkranzprobe für AFB Vorsorgeuntersuchung mitnehmen! (siehe Formular)
Auch dieses Jahr bieten wir im Verein wieder an, die Faulbrutvorsorgeuntersuchung der Futterkranzproben für unsere Vereinsmitglieder zu fördern und die Kosten zu übernehmen.
Dazu bitte die FK-Probe entnehmen, beschriften (laut Infoblatt) und zum Oktoberstammtisch mitnehmen.
Imker-Grillen im August
Baustelle Imkerraum
Damit unsere neu angekaufte Mittelwandpresse hoffentlich bald aufgestellt werden kann, wird ein Raum adaptiert. Mithilfe beim Umbau ist wünschenswert und notwendig.
Wasser/Heizung ist fertig. Die Türen sind versetzt und die Wände sind verputzt und der Estrich ist fertig. Nun müssen nur noch die Fliesen verlegt werden, dann ist er betriebsbereit.
Einladung Stammtische 2016
Einladung zur JHV 2016
Imker und Bienenstände: Meldepflichten neu ab 1. April 2016
Wer ist meldepflichtig?
Jede Person, jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt. Die Registrierungspflicht besteht bereits ab der Haltung eines Bienenvolkes.
Was ist zu melden?
Meldeblock I: Registrierung der Stammdaten der Imker und Information über zukünftige
Handhabung von Meldeblock II (VIS-Eingabe über Ortsgruppe
oder persönlich)
Meldeblock II: Verortung der Bienenstände und Stichtagserhebungen
Meldeblock I (Registrierung)
Welche Gruppen von Imkern können hinsichtlich Meldeblock I unterschieden werden?
1) Imker, die vor dem 1. April 2016 schon Bienen gehalten haben („Alt-Imker“)
a) Imker, deren Ortsgruppe die Meldung tätigt
b) Imker, die die Meldung selbst tätigen
2) „Neueinsteiger“ in die Imkerei (ab 1. April 2016)
Welche Meldefristen und -wege gibt es?
Registrierungspflicht (Meldung der Stammdaten) gilt ab 1. April 2016
„Alt“-Imker
Gruppe 1) a)
Meldung im Wege der Ortsgruppen über die Landesverbände an die Statistik Österreich (STAT) bis spätestens 30.6.2016
Die Meldung an den Landesverband über die Ortsgruppe muss
bis spätestens 1.April 2016 erfolgen
Gruppe 1) b)
Meldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) unter Verwendung
des Formulars von STAT (liegt spätestens ab 1.4.2016 bei der BH auf)
„Neueinsteiger“ in die Imkerei
Gruppe 2)
Meldung bei der zuständigen BH innerhalb von sieben Tagen nach Übernahme der Bienen.
Meldeblock II (Verortung und Standortwartung)
Welche Gruppen von Imkern können hinsichtlich Meldeblock II unterschieden werden?
a) Imker, die über ihre Ortsgruppe ihre Bienenstände im VIS anlegen und
verorten sowie die Stichtagserhebungen eingeben
Wird in unserer Ortsgruppe nicht durchgeführt!
b) Imker, die persönlich direkt im VIS ihre Bienenstände anlegen und verorten
sowie die Stichtagserhebungen selbst eingeben
Ein gewünschter Wechsel des Meldeweges muss unverzüglich über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde an STAT gemeldet werden.
Welche Meldefristen und -wege gibt es?
1) Ab dem 3. Quartal 2016 werden seitens STAT die Zugriffsberechtigungen für
das VIS an die im Meldeblock I registrierten Imker übermittelt.
2) Jede Neuaufnahme bzw. Reaktivierung eines Standortes sowie jede Aufgabe bzw.
Inaktivierung eines Standorts muss innerhalb von 7 Tagen ins VIS eigetragen
werden.
3) 2 Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen
30. April (bis spätestens 30. Juni einzutragen) und
31. Oktober (bis spätestens 31. Dezember einzutragen)
4) Die Meldung der Aufgabe der Imkerei muss bis längstens 1. April des Folgejahres getätigt werden
Ab 1.1.2017 sind Bienenstände an gut sichtbarer Stelle mit der
VIS Registrierungsnummer (des Imkers) zu kennzeichnen.
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Imker welche sich im Meldeblock I über den Landesverband registrieren lassen möchten werden ersucht sich beim Obmann zu melden.
Weiters gibt es einen zusätzlichen Imkerstammtisch am
Donnerstag den 17.März ab 19’30
bei dem die Möglichkeit geboten wird sich über den Verein (Landesverband) registrieren zu lassen.