Herbst-Aktionen

Präsentation in der Raiba

Im Zuge der Weltsparwoche vom 27.10.-31.10. haben wir die Möglichkeit bekommen, unseren Verein und die Arbeit mit den Bienen im Raiba Gebäude Pram zu präsentieren.

Am Montag, 31.10.16 wird ein aktiver Verkaufs- und Beratungsstand durch unsere Imker angeboten. Vorbeischauen lohnt sich!

Buchausstellung

Am 5. und 6.11. haben wir im Pfarrheim Pram bei der Buchausstellung einen Honigprodukte Verkauf.

Leopoldi-Markt Furtmühle

In bewährter Weise werden wir auch heuer am Loeopoldimarkt vertreten sein.

Unterstützende Helfer werden noch gebraucht!

Rundschreiben Landesverband

RU 4_2016.pdf
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Ru 3_2016.pdf
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Futterkranzprobe

 

Oktober-Stammtisch: Bitte Futterkranzprobe für AFB Vorsorgeuntersuchung mitnehmen! (siehe Formular)

Auch dieses Jahr bieten wir im Verein wieder an, die Faulbrutvorsorgeuntersuchung der Futterkranzproben für unsere Vereinsmitglieder zu fördern und die Kosten zu übernehmen.

Dazu bitte die FK-Probe  entnehmen, beschriften (laut Infoblatt) und zum Oktoberstammtisch mitnehmen.

Antrag_WB_BZ_2017_Formular.pdf
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ANTRAG_AFB_Neu_Formular.pdf
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Merkblatt_Probenentnahme.pdf
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Imker-Grillen im August

Einladung zum Grillen bei Priewasser Karl am 20.8.16 um 16.00
Imkergrillen.pdf
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Baustelle Imkerraum

Damit unsere neu angekaufte Mittelwandpresse hoffentlich bald aufgestellt werden kann, wird ein Raum adaptiert. Mithilfe beim Umbau ist wünschenswert und notwendig.

Wasser/Heizung ist fertig. Die Türen sind versetzt und die Wände sind verputzt und der Estrich ist fertig. Nun müssen nur noch die Fliesen verlegt werden, dann ist er betriebsbereit.

Einladung Stammtische 2016

Einladung zur JHV 2016

Einladung JHV 2016.pdf
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Imker und Bienenstände:                    Meldepflichten neu ab 1. April 2016

 

 Wer ist meldepflichtig? 

Jede Person, jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt. Die Registrierungspflicht besteht bereits ab der Haltung eines Bienenvolkes.

  Was ist zu melden?

 Meldeblock I:  Registrierung der Stammdaten der Imker und Information über zukünftige  

                          Handhabung von Meldeblock II   (VIS-Eingabe über Ortsgruppe

                          oder persönlich)

 

Meldeblock II: Verortung der Bienenstände und Stichtagserhebungen

 

 

Meldeblock I (Registrierung)

Welche Gruppen von Imkern können hinsichtlich Meldeblock I unterschieden werden?

 

1) Imker, die vor dem 1. April 2016 schon Bienen gehalten haben („Alt-Imker“)

            a) Imker, deren Ortsgruppe die Meldung tätigt

 

 b) Imker, die die Meldung selbst tätigen

 

2) „Neueinsteiger“ in die Imkerei (ab 1. April 2016)

 

Welche Meldefristen und -wege gibt es?

Registrierungspflicht (Meldung der Stammdaten) gilt ab 1. April 2016

 

„Alt“-Imker

 

Gruppe 1) a)

          Meldung im Wege der Ortsgruppen über die Landesverbände an die Statistik                        Österreich (STAT) bis spätestens 30.6.2016

 

     Die Meldung an den Landesverband über die Ortsgruppe muss

               bis spätestens 1.April 2016 erfolgen

  

Gruppe 1) b)

         Meldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) unter Verwendung  

          des  Formulars von STAT (liegt spätestens ab 1.4.2016 bei der BH auf)

  

„Neueinsteiger“ in die Imkerei

 Gruppe 2)

 

Meldung bei der zuständigen BH innerhalb von sieben Tagen nach Übernahme der Bienen.

  

 

Meldeblock II (Verortung und Standortwartung)

Welche Gruppen von Imkern können hinsichtlich Meldeblock II unterschieden werden?

 

           a)      Imker, die über ihre Ortsgruppe ihre Bienenstände im VIS anlegen und

                  verorten sowie die Stichtagserhebungen eingeben

 

                  Wird in unserer Ortsgruppe nicht durchgeführt!

  

b)     Imker, die persönlich direkt im VIS ihre Bienenstände anlegen und verorten

                  sowie die Stichtagserhebungen selbst eingeben

 

Ein gewünschter Wechsel des Meldeweges muss unverzüglich über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde an STAT gemeldet werden.

 

Welche Meldefristen und -wege gibt es?

 

1)     Ab dem 3. Quartal 2016 werden seitens STAT die Zugriffsberechtigungen für 

      das VIS an die im Meldeblock I   registrierten Imker übermittelt.

  

          2)     Jede Neuaufnahme bzw. Reaktivierung eines Standortes sowie jede Aufgabe bzw.

                  Inaktivierung eines Standorts muss innerhalb von 7 Tagen ins VIS eigetragen

                  werden.

  

3)     2 Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten   Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen

      30. April (bis spätestens 30. Juni einzutragen) und

               31. Oktober (bis spätestens 31. Dezember einzutragen)

  

4)     Die Meldung der Aufgabe der Imkerei muss bis längstens 1. April des Folgejahres getätigt werden

  

Ab 1.1.2017 sind Bienenstände an gut sichtbarer Stelle mit der

          VIS Registrierungsnummer (des Imkers) zu kennzeichnen.

 

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Imker welche sich im Meldeblock I  über den Landesverband registrieren lassen möchten werden ersucht sich beim Obmann          zu melden.

 

Weiters gibt es einen zusätzlichen Imkerstammtisch am 

 

                  Donnerstag den 17.März ab 19’30

 

bei dem die Möglichkeit geboten wird sich über den Verein (Landesverband) registrieren zu lassen.